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Kosten der Behandlung Die Physiotherapie wird aus der Grundleistung von Kranken- oder Unfallversicherung, SUVA, Invalidenversicherung und Militärversicherung bezahlt. Für die Übernahme der Therapiekosten benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, die nicht älter als 3 Monate sein darf. Die Abrechnung erfolgt mit den Patienten und Patientinnen. Abrechnung Krankenkasse Neu: Seit 01. Juli 2011 erhalten Sie die Rechnung für Ihre physiotherapeutischen Behandlungen an Ihre Privatadresse zugestellt, (so wie Sie es wahrscheinlich von Ihren Arztrechnungen bereits kennen). Sie überweisen den Rechnungsbetrag auf das Praxiskonto und senden die Rechnung (Rückforderungsbeleg) mit Kopie der Verordnung/Rezept an Ihre Krankenkasse, welche Ihnen Ihren Anteil rückvergütet. Abrechnung Unfallkasse Bei Abrechnung über eine Unfallkasse (z.B. Suva) wird die Rechnung direkt an die Unfallkasse gesandt.
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